Wie steht es um Milieuschutz in unserer Abteilung und im Bezirk?
Am 18.03.2020 sollte in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses das Gutachten zum Screening der Untersuchungsgebiete hinsichtlich des Milieuschutzes den Fraktionen übergeben und erläutert werden.
Corona hat auch diese öffentliche Sitzung des Ausschusses verhindert.
Eigentlich sollte das Ergebnis diskutiert werden. Erwartet wurden Bürgerinitiativen, wie z.B. die Mieterwerkstatt und zahlreiche Betroffene Bürgerinnen und Bürger. Die sachliche Basis sollte eine rechtliche Bewertung durch Professor Dr. Klaus Finkelnburg bilden, den das Bezirksamt mit der Beurteilung rechtlicher Fragen beauftragt hatte.
Denn längst geht es nicht nur um nach wie vor strittige Identifizierungen der betroffenen Gebiete, sondern zudem um die Art und Weise, wie sie beurteilt werden. Es ist ein heftiger Streit entbrannt, welche Indikatoren zur Beurteilung, ob ein Verdachtsgebiet die Voraussetzungen für ein Milieuschutzgebiet erfüllt, zugrunde gelegt werden sollen. Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob die vor Jahren festgelegten Indikatoren der heutigen Situation noch gerecht werden. Kompliziert wird eine Ergebnisfindung durch die Frage der Zuständigkeit. Da die Indikatoren für alle Bezirke gleich sein müssen, um Klagen gegen die Festlegung einer Erhaltungsverordnung mit dem Verweis auf ungleiche Anwendungen in den Bezirken zu verhindern, müsste die Landesebene (Abgeordnetenhaus/Senatsverwaltung) hier aktiv werden.
Deshalb hätten die SPD-Ausschussmitglieder einen Beschlussvorschlag des Ausschusses angeregt, der eine Überprüfung und Anpassung der Indikatoren von den zuständigen Stellen auf Landesebene einfordert.
Sinnvoll wäre darüber hinaus zur Beschleunigung des langwierigen Verfahrens eine Festlegung von Milieuschutzgebieten durch die Kommune.
Hier muss aber die Zuständigkeit (Land/Bezirk) geklärt werden.
Wir unterstützen in Gesprächen mit den verschiedenen Initiativen deren Vernetzung und diskutieren mit ihnen über gemeinsame Schritte, die den Grünen Stadtrat zur Festlegung der sozialen Erhaltungssatzung ─ kurzfristig auch in den Verdachtsgebieten ─ bringen soll.
Wo stehen wir?
Im Bezirk:
Wir haben drei festgelegte Gebiete in denen die soziale Erhaltungssatzung für fünf Jahre gilt:
Gierkeplatz und Mierendorff-Insel (seit 1. September 2018) sowie Klausenerplatz (seit 13. Januar 2020).
Die nächsten Gebiete, in denen die soziale Erhaltungssatzung gelten soll, sind: Alt-Lietzow und der Karls-August-Platz.
Lediglich als Verdachtsgebiete vorgesehen sind:
Jungfernheide/ Halemweg, Wilmersdorf West (ungefähre Beschreibung: zwischen Ring / Stadtbahn / Paulsborner / Olivaer Platz und Leibnizstr); Wilmersdorf Mitte (Brandenburgische Str. / Olivaer Platz/ Lietzenburger Str. / Bundesallee), Wilmersdorf Ost (Bundesallee / Lietzenburger Str. / Bezirksgrenze / Volkspark) und Brabanter Platz.
Im Abteilungsgebiet:
Schon früh hat die Abteilung 98 mit ihrem Antrag in der KDV (Antrag 29/I/2015) Milieuschutz gefordert. Dabei hatte die Abteilung das folgende Gebiet umrissen: „Im Norden Verlauf Hohenzollerdamm, Bundesallee, Spichernstraße, Lietzenburger Straße und im Süden Verlauf Straße am Schoelerpark, Bundesallee, Badensche Straße, im Westen im Verlauf Sächsische Straße, Brandenburgische Straße, Blissestraße.“
Dieses Gebiet ist im neuen Screening als Beobachtungsgebiet bezeichnet. Eine Neubegutachtung ist in Bälde nicht zu erwarten.
Siehe auch:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php
Autorin: Claudia Spielberg
Den Text könnt ihr hier als PDF herunterlanden.