Mietendeckel verfassungswidrig? Vermieteroffensive in den Berliner Zeitungen. Die dunkle Seite der Macht reagiert!

Veröffentlicht von Anne Rabe 29. Juli 2019

Acht Seiten ist die Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags lang, die dem Mietendeckel eine Verfassungswidrigkeit bescheinigen soll. So die Berliner Zeitung. Das ist – für Kenner der Materie eindeutig – nicht gerade opulent für ein juristisches Gutachten und damit mehr eine ausführliche Aktennotiz, die man von interessierter Seite schnell mal bestellen kann, um sie als wissenschaftliches Fundstück zu vermarkten.
Auch der Inhalt überrascht nicht wirklich.
Weil „die Möglichkeit eines generellen Verbots von Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum“ im BGB nicht vorgesehen sei, habe der Bund das Zivilrecht schon „so umfassend geregelt, dass für landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten bestehen“. Der Senatsplan, die Mieten fünf Jahre lang einzufrieren, sei daher unzulässig.
Nun war aber nie behauptet worden, dass Berlin als Land ins BGB eingreifen könnte. Berlin hatte sich auf die Länderkompetenz für das „Wohnungswesen“ berufen. Die Mieten sollen für 5 Jahre nicht steigen, um die Chance zu haben eine angemessene Wohnraumversorgung durch Baumaßnahmen in den nächsten 5 Jahren zu gewährleisten.

Das ist eben auch nicht neu. Bis Dezember 87 gab es in West – Berlin eine sogenannte Altbaumietenverordnung und Mieterhöhungen im Altbau konnten nur aufgrund öffentlicher Entscheidungen erfolgen. Diese Regelung war auf die Gesetzgebungskompetenz „Wohnungswesen“ gestützt, die damals der Bund hatte. Regelungen zur Miethöhe im BGB gab es damals auch, aber eben mit der Altbaumietenverordnung auch Sondervorschriften wegen gefährdeter Wohnraumversorgung.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen ist im Zuge der Föderalismusreform den Ländern zugewiesen worden. Dem entsprechend lässt auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages wissen, dass sich „eine Zuständigkeit der Länder für ein Verbot von Mieterhöhungen sich aus der Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen“ ergeben könne, zitiert die Berliner Zeitung.
Zur Frage existieren Gerichtsurteile bislang nicht, weil kein Land bisher versucht hat, bei einem Zusammenbruch des Wohnungsmarktes einen „Mietendeckel“ einzuführen. Entscheidend ist also die Frage, ob die Zustände auf dem sogenannten Berliner Wohnungsmarkt als ausreichend angesehen werden, Sonderregelungen zum „Wohnungswesen“ einzuführen.
Das hat der Senat unterstützt von Mieterorganisationen bei den Planungen zum Mietendeckel bejaht. CDU, FDP und Vermieterorganisationen hingegen verneinen dies. Beispielsurteile gibt es nicht. Die Rechtsprechung wird sich ihre Meinung bilden müssen. Der bestehende Spielraum rechtfertigt allemal den Versuch des Senats von Berlin, den Mieter*innen an die Seite zu treten.